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Mittwoch, 15. Juli 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: STUDENTINNEN DROHT PRÜGELSTRAFE

Die Polizei für öffentliche Ordnung hat zehn christliche Studentinnen wegen "anstößiger Kleidung" angeklagt und sie während ihrer Inhaftierung beschimpft und beleidigt. Das "Verbrechen" wird mit der Prügelstrafe geahndet.

„Die Polizei für öffentliche Ordnung (Public Order Police, POP) hat am 25. Juni zwölf christliche Studentinnen festgenommen. Gegen zehn von ihnen wurde gemäß Artikel 152 des sudanesischen Strafgesetzbuchs von 1991 wegen "anstößiger Kleidung" Anklage erhoben, während die anderen beiden freigelassen wurden. Während der Festnahme erniedrigte und beschimpfte die POP die Studentinnen. Artikel 152 des Strafgesetzbuchs von 1991 verleiht der POP weitreichende Befugnisse zur Verhaftung von Personen wegen "anstößiger Kleidung". Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Betroffenen 40 Peitschenhiebe und/oder eine Geldstrafe. In der Praxis wird diese Bestimmung ausschließlich gegen Frauen angewandt.
Die POP hielt die zwölf Studentinnen um 22 Uhr vor einer Baptisten-Kirche in Khartoum Bahri an, wo sie einer kirchlichen Zeremonie beigewohnt hatten, und brachte sie zur Polizeistation in Khartoum Bahri.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge sind die Studentinnen zwischen 17 und 23 Jahren alt. Sie alle sind Christinnen und kommen ursprünglich aus den Nuba-Bergen, einem Kriegsgebiet im Bundesstaat Süd-Kordofan. Bei ihrer Festnahme trugen einige von ihnen Hosen und andere Röcke. Zwei der Studentinnen wurden etwa vier Stunden nach ihrer Festnahme freigelassen und die übrigen zehn kamen am Morgen des 27. Juni gegen 10 Uhr gegen Kaution frei. Die zehn Studentinnen wurden am 28. Juni einem Gericht vorgeführt, wo die Anklagen gegen sie bestätigt und ihre Gerichtstermine festgelegt wurden. Eine Studentin, die 19-jährige Fardos Al Toum, trug am 6. Juni im Gerichtssaal erneut Kleidung, die vom Richter als anstößig eingestuft wurde. Dieser verurteilte sie unter Missachtung geltender Verfahrensregeln umgehend zu einer Geldstrafe von 500 sudanischen Pfund (etwa 80 Euro) oder einer einmonatigen Haftstrafe. Die Geldstrafe wurde von Aktivist_innen und ihren Unterstützer_innen gezahlt. Im Zusammenhang mit der ursprünglichen Anklage wird Fardos Al Toum erneut vor Gericht erscheinen. Der Fall einer anderen Studentin, die sich am 7. Juli vor Gericht einfand, wurde an ein Jugendgericht verwiesen, da sie erst 17 Jahre alt ist. Die anderen neun Studentinnen werden laut ihrem Rechtsbeistand am 9., 13., 16. und 17. Juli vor Gericht erscheinen.“  (Text: ai)

HIER kann man mit zwei Klicks einen E-Mail-Appell versenden und weitere Informationen finden. 

Montag, 8. Juni 2015

Wochenrückblick 1. - 7. Juni 2015

Gelesen:

zwei Manuskripte, ein paar Leseexemplare und die Juniausgabe des Rolling Stone. 



Den kaufe ich mir immer am Bahnhof, wenn ich länger mit dem Zug unterwegs bin. Und das war ich gestern anlässlich einer Geburtstags- und Wohnungseinweihungsfeierfeier in Frankfurt –––>>>


Gefeiert:

den Geburtstag und die neue Wohnung einer lieben Freundin in Frankfurt, dabei viele tolle Menschen kennengelernt und wiedergesehen. Das war schön. Belebend, anregend, lecker, entspannt und fröhlich.


Gewandert:

auf dem Brend, der uns an Fronleichnam, als hier „unten“ lähmende Hitze herrschte, wunderbare Fluchtmöglichkeit war mit angenehmen 25° Celsius. Sonne, Wiesen, Wald, Aussichtsturm und nette Lokale am Weg. 


http://media-cdn.tripadvisor.com/media/photo-s/03/3e/1f/17/berggasthof-hotel-brend.jpg


Geliebt:

was ich tue und die Wege, die sich momentan abzeichnen und von denen ich noch gar nicht weiß, wohin sie führen, aber das ist auch nicht so wichtig (versuche ich, mir zu sagen).


Geklickt:

den Button zum Versenden einer E-Mail, die die sofortige Freilassung von Atena Farghadani fordert.




„Am 1. Juni wurde die Künstlerin und Aktivistin Atena Farghadani zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie wurde aufgrund ihres friedlichen Engagements als Aktivistin wegen "Beteiligung an Versammlungen und Verschwörungen gegen die nationale Sicherheit", "Beleidigung von Parlamentsabgeordneten durch Zeichnungen", "Verbreitung von Propaganda gegen das System", "Beleidigung des Präsidenten" und "Beleidigung des Religionsführers" anklagt. Unter anderem bezogen sich die Anklagen auf ihre Bekanntschaft mit den Familien von politischen Gefangenen, ihre regierungskritischen Einträge auf Facebook und ihre Kunst. Atena Farghadani hatte eine Kunstausstellung veranstaltet, die den Getöteten in der Folge der umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2009 gewidmet war. Sie zeichnete zudem eine Karikatur, in der sie Parlamentsabgeordnete kritisierte, die einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der freiwillig durchgeführte Sterilisationen unter Strafe gestellt hätte. Der Entwurf ist Teil eines groß angelegten Plans, den Zugang zu Verhütungsmitteln und Dienstleistungen bezüglich der Familienplanung zu beschränken.“ (Text: ai)

Hier geht’s zur Urgent Action von Amnesty International.

Dienstag, 24. März 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: BLOGGER WILLKÜRLICH IN HAFT

(Text: ai)

Am 24. Februar ist der omanische Schriftsteller und Blogger Muawiya al-Ruwahi vom Staatssicherheitsapparat der Vereinigten Arabischen Emirate bei der Einreise ins Land festgenommen worden. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt, und es besteht die Gefahr, dass er gefoltert oder anderweitig misshandelt wird.

Karte Vereinigte Arabische Emirate: © Courtesy of the University of Texas Libraries
Muawiya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) ist ein bekannter omanischer Schriftsteller und Blogger. Bei seiner Einreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wurde er am 24. Februar festgenommen. Nach Angaben des omanischen Menschenrechtlers Mohammad al-Fazari hat Muawiya al-Ruwahi ihn angerufen, um ihm mitzuteilen, dass ihm die Einreise in die VAE verwehrt wurde und der Grenzschutz seine Ausweisdokumente konfisziert habe. Seitdem hat er nichts mehr von Muawiya al-Ruwahi gehört. Der Blogger ist offenbar dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen.
Muawiya al-Ruwahi leidet seit langem unter psychischen Problemen und wurde diesbezüglich behandelt. In dieser Verfassung ist er besonders gefährdet angesichts der Behandlung, die Betroffene des Verschwindenlassens in den VAE regelmäßig zu erwarten haben, nämlich Einzelhaft, Folter und andere Misshandlungen.

Hier kann man mit einem Klick eine vorformulierte e-mail verschicken und weitere Informationen finden.

*

Ich weise hier regelmäßig auf Eilaktionen von Amnesty International hin. Diese sind 
„ein effektiver Weg, um akut bedrohten Menschen das Leben zu retten. Sie sind die denkbar schnellste Form der Intervention: Wenn Amnesty von willkürlichen Festnahmen, Morddrohungen, Verschwindenlassen, Folterungen oder bevorstehenden Hinrichtungen erfährt, startet die Organisation eine Urgent Action.
Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
Mehr Informationen hier.

Dienstag, 3. März 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: FOTOJOURNALIST IN HAFT

(Text: ai)

Mahmoud Abu Zied befindet sich bereits seit mehr als 18 Monaten ohne Anklage und Verfahren in Haft. Nun ist er wegen eines Briefs verhört worden, den er im Gefängnis geschrieben hat und der später auf Facebook veröffentlicht wurde. Der Fotojournalist ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich aufgrund seiner journalistischen Arbeit festgehalten wird.
Mahmoud Abu Zied ist am 9. Februar ohne seinen Rechtsbeistand von einem Angehörigen des Innenministeriums verhört worden. Bei dem Verhör ging es um einen Brief, den er in Haft geschrieben hat und der auf der Facebook-Seite "Freedom for Shwakan" (Freiheit für Shawkan) veröffentlicht worden ist. Auf der Facebook-Seite setzen sich Menschen für die Freilassung von Mahmoud Abu Zied ein. Der Fotojournalist wurde in dem Verhör unter anderem gefragt, ob er den Brief geschrieben habe und wie er es ihm gelungen sei, den Brief aus dem Gefängnis zu schmuggeln und ihn ins Internet zu stellen. Der Brief, um den es geht, wurde in einem Bericht des Fernsehsenders Egyptian TV gezeigt.
Die Haftanordnung gegen Mahmoud Abu Zied sollte am 15. Februar erneuert werden. Seine Rechtsbeistände forderten das Richtergremium des Strafgerichts in Kairo auf, sich für befangen zu erklären, da die Untersuchungshaft von Mahmoud Abu Zied mehr als ein Jahr lang immer wieder ohne rechtsgültige Begründung verlängert worden war. Das Gericht leitete diesen Antrag zur Beurteilung an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Am 26. Februar hat das Strafgericht in Kairo die Haftanordnung gegen Mahmoud Abu Zied erneut um weitere 45 Tage verlängert.
Mahmoud Abu Zied erklärte in seinem Brief, dass man ihn aufgrund konstruierter Anschuldigungen festhalte. Diese Anschuldigungen entsprächen im Wesentlichen denen, die auch gegen die 300 weiteren Personen erhoben wurden, die ebenfalls im Zusammenhang mit demselben Fall inhaftiert wurden. Er erklärte zudem, dass andere Personen, die in etwa zur selben Zeit festgenommen worden waren wie er, wie beispielsweise der Al-Jazeera-Journalist Abdullah al-Shami, aus medizinischen Gründen freigelassen worden seien, während er sich trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden seit mehr als 550 Tagen ohne Anklage oder Verfahren in Haft befinde. Laut seiner Familie leidet Mahmoud Abu Zied an Anämie, weshalb sich sein Gesundheitszustand seit seiner Inhaftierung verschlechtert habe. Seine Angehörigen geben zudem an, dass er Depressionen habe, kaum Nahrung zu sich nehme, sich regelmäßig übergeben müsse und an Schlaflosigkeit leide. Der Fotojournalist weigert sich, mit den anderen Häftlingen in seiner Zelle zu sprechen und isoliert sich somit selbst.

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Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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Montag, 23. Februar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: DREI SCHWESTERN "VERSCHWUNDEN"

(Text: ai)
Am 15. Februar wurden in den Vereinigten Arabischen Emiraten drei Frauen Opfer des Verschwindenlassens, ein Verbrechen nach dem Völkerrecht. Zu ihrer Familie konnten sie keinen Kontakt aufnehmen. Es besteht die Gefahr, dass sie gefoltert oder anderweitig misshandelt werden. Der Bruder der Frauen ist ein gewaltloser politischer Gefangener.
Die drei Schwestern Asma, Mariam und Alyaziyah Khalifa al-Suwaidi wurden am 15. Februar gegen 16:00 Uhr von Staatsicherheitsbeamt_innen angerufen und zum Verhör auf das Polizeirevier von Abu Dhabi vorgeladen. Die Schwestern kamen der Vorladung nach und sind seitdem nicht mehr nach Hause gekommen. Ihre Familie hat über den Verbleib der drei Frauen keinerlei Informationen erhalten. Gegen 21:00 Uhr am Folgetag erhielt ihre Mutter einen kurzen Anruf von jemandem, der behauptete, er sei von den "Sicherheitsbehörden". Er teilte mit, den Töchtern gehe es gut. Weitergehende Angaben machte er nicht. Die Familie geht davon aus, dass den drei Schwestern der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt wird.
Die drei Schwestern hatten sich über das soziale Netzwerk Twitter friedlich für ihren Bruder eingesetzt, den gewaltlosen politischen Gefangenen Dr. Issa al-Suwaidi. Sie hatten dort auf das unfaire Gerichtsverfahren und die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht, deren Opfer ihr Bruder in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geworden war.
Amnesty International befürchtet, dass die drei Schwestern wegen der Onlinefürsprache für ihren Bruder inhaftiert worden sind.


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Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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Montag, 16. Februar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: WEITERHIN SORGE UM RAIF BADAWI

Die für den 6. und 13. Februar angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi wurden aus unbekannten Gründen ausgesetzt. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr, dass die gegen den inhaftierten Blogger verhängten Stockschläge in den kommenden Wochen vollstreckt werden. Der gewaltlose politische Gefangene ist zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden.
Aus nicht bekannten Gründen ist Raif Badawi am 6. und 13. Februar nicht wie erwartet öffentlich mit 50 Stockhieben bestraft worden. Er wurde auch diesmal vor den angesetzten Terminen zur Vollstreckung der Prügelstrafe weder aus seiner Zelle geholt noch von einem Gefängnisarzt untersucht.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde sein Fall am 3. Februar vom Obersten Gerichtshof an das Strafgericht in Dschidda zurückverwiesen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt und es ist unklar, ob die Vollstreckung der Prügelstrafe nun dauerhaft ausgesetzt oder verschoben wird.
Es wird erwartet, dass Raif Badawi bald vor dem Strafgericht erscheinen muss, wo ihm die Entscheidung des Gerichts vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Obersten Gerichtshofs mitgeteilt wird. Ein Datum für diese Anhörung ist jedoch noch nicht bekanntgegeben worden. Der Oberste Gerichtshof könnte den Schuldspruch und das Strafmaß bestätigt haben, er könnte aber auch eine Neuverhandlung angesetzt haben, entweder durch Aufhebung des Urteils oder die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen. Trotz der internationalen Protestwelle haben die saudischen Behörden bisher keine offizielle Stellungnahme zum Fall von Raif Badawi abgegeben.
Solange das Urteil nicht aufgehoben wird, ist Raif Badawi weiterhin in Gefahr, mit Stockhieben bestraft zu werden und zehn Jahre im Gefängnis zu bleiben.
Der Blogger war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurden ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195.000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und wegen "Beleidigung des Islam" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein. Inzwischen liegt er wieder beim Strafgericht.
(Text: ai)
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Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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Montag, 9. Februar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: RAIF BADAWI WEITERHIN IN GEFAHR // Je suis Raif Badawi

Nach wie vor aktuell, auch wenn er inzwischen nicht mehr täglich in den Internetschlagzeilen auftaucht: Raif Badawi
Die Peitschenhiebe wurde am vergangenen Freitag zum dritten Mal in Folge ausgesetzt. Dennoch ist Raif Badawi weiterhin in Gefahr, solange das Urteil (10 Jahre Haft und 1000 Peitschenhiebe) nicht aufgehoben wird.
Laut PEN Zentrum Deutschland wurde Raif Badawi für den Friedensnobelpreis nominiert.


Amnesty International schreibt:
Die für den 30. Januar angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi wurden aus unbekannten Gründen ausgesetzt. Dennoch besteht die große Gefahr, dass die gegen den inhaftierten Blogger verhängten Stockschläge in den kommenden Wochen vollstreckt werden. Der gewaltlose politische Gefangene ist zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden, von denen 50 am 9. Januar öffentlich vollstreckt wurden.
Aus nicht bekannten Gründen ist Raif Badawi am 30. Januar nicht öffentlich mit 50 Stockhieben bestraft worden. Er wurde diesmal nicht wie in den Wochen zuvor aus seiner Zelle geholt und von einem Gefängnisarzt untersucht. Es liegen keine Informationen darüber vor, warum die Untersuchung nicht stattfand und die Vollstreckung der Prügelstrafe ausgesetzt wurde.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde der Fall von Raif Badawi am 3. Februar vom Obersten Gerichtshof des Landes an das Strafgericht in Dschidda zurückverwiesen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt. Der Oberste Gerichtshof könnte den Schuldspruch und das Strafmaß bestätigt haben, er könnte aber auch eine Neuverhandlung angesetzt haben, entweder durch Aufhebung des Urteils oder die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen. Die saudi-arabische Regierung hat sich trotz der internationalen Proteste bislang nicht offiziell geäußert.
Solange das Urteil nicht aufgehoben wird, ist Raif Badawi weiterhin in Gefahr, mit Stockhieben bestraft zu werden und zehn Jahre im Gefängnis zu bleiben.
Der Blogger war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurden ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195.000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und wegen "Beleidigung des Islam" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein. Inzwischen liegt er jedoch wieder beim Strafgericht.

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Ich weise hier regelmäßig auf Eilaktionen von Amnesty International hin. Diese sind 
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Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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Montag, 2. Februar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: MENSCHENRECHTLER IN KRITISCHEM ZUSTAND

Der Menschenrechtler Saeed Jaddad, der in der Haft in einen Hungerstreik getreten ist, wurde am 26. Januar in die omanische Hauptstadt Maskat verlegt, obwohl sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Am darauf folgenden Tag brachte man ihn auf einer Krankenbahre vor Gericht. Die Anklage gegen ihn lautet auf "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates". Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen und fordert seine sofortige Freilassung.
Saeed Jaddad wurde am 27. Januar auf einer Krankenbahre zu seiner Anhörung vor Gericht gebracht. Die Anklage gegen ihn lautet "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates", weil er politische und soziale Reformen gefordert und sich im August 2013 mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments getroffen hatte. Saeed Jaddad bestreitet die Anklage und befindet sich nun in einem "trockenen Hungerstreik", d.h. er nimmt auch keine Flüssigkeit mehr zu sich. Am selben Tag begann in Salala ein gesondertes Verfahren gegen Saeed Jaddad wegen Verstößen gegen das omanische Cyber-Gesetz. Die erste Anhörung fand in Abwesenheit des Angeklagten statt.
Saeed Jaddad wird derzeit in Einzelhaft in einer Sondereinrichtung der Polizei in Maskat festgehalten. Sein Gesundheitszustand ist kritisch.
Nach seiner Festnahme am 21. Januar trat Saeed Jaddad aus Protest gegen seine Inhaftierung in den Hungerstreik und weigerte sich zudem die Medikamente gegen sein Herzleiden zu nehmen. Daraufhin wurde er am 23. Januar in das Sultan-Qaboos-Krankenhaus in Salala eingewiesen. Am 25. Januar wies die Polizei den zuständigen Krankenhausarzt an, Saeed Jaddad zu entlassen, damit er ins 870 km entfernet Maskat geflogen werden konnte, um dort an einem Gerichtsverfahren teilzunehmen. Der Arzt empfahl jedoch, Saeed Jaddad nicht zu bewegen, weil sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtere. Auch ein zweiter Mediziner, den die Polizei beauftragt hatte, kam nach der Untersuchung von Saeed Jaddad zu dem Schluss, dass sein Gesundheitszustand eine Flugreise nicht erlaube. Die Polizei holte Saeed Jaddad dennoch am folgenden Tag ab und brachte ihn in die Polizeizentrale nach Salala.

(Text: ai)

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Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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Montag, 26. Januar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: RAIF BADAWI

(Text: ai, vom 22.01.2015)
Die für den 23. Januar angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi werden wahrscheinlich erneut ausgesetzt, nachdem ein Ärzteteam bei dem Blogger gesundheitliche Beschwerden diagnostiziert hat. Der gewaltlose politische Gefangene hatte am 9. Januar 2015 auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Hiebe erhalten. Es besteht die Gefahr, dass die ausstehenden 950 Stockschläge im Laufe der kommenden Wochen vollstreckt werden.
Raif Badawi wurde am 21. Januar ins König-Fahd-Krankenhaus in Dschidda gebracht. Dort untersuchte ihn ein achtköpfiges Ärzteteam. Nach einer mehrstündigen Untersuchung kamen die Ärzte zu dem Schluss, dass Raif Badawi unter Bluthochdruck leidet, und empfahlen den Behörden deshalb, die Stockschläge auszusetzen. Amnesty International befürchtet dennoch, dass die ausstehenden Stockhiebe vollstreckt werden könnten, solange die Strafe nicht aufgehoben wird. Zudem ist die Empfehlung des Ärzteteams für die Behörden rechtlich nicht bindend.
In den vergangenen Wochen haben Aktivist_innen weltweit Protestaktionen vor saudi-arabischen Botschaften organisiert, die Prügelstrafe gegen Raif Badawi verurteilt und seine bedingungslose Freilassung gefordert. Zuletzt wurde auch von offizieller Seite Kritik an der Bestrafung laut, darunter von der US-amerikanischen und der kanadischen Regierung. Die Ehefrau und die drei Kinder von Raif Badawi leben derzeit in Kanada. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte bezeichnete die Prügelstrafe als "grausame und unmenschliche Bestrafung, die nach dem Völkerrecht und insbesondere nach dem Übereinkommen gegen Folter verboten ist, welches von Saudi-Arabien ratifiziert wurde."
Raif Badawi hatte am 9. Januar 2015 auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Stockschläge erhalten. Am darauffolgenden Freitag hätten weitere 50 Hiebe der insgesamt 1000 gegen ihn verhängten Stockschläge vollstreckt werden sollen. Er wurde jedoch zuvor von einem Arzt untersucht, der die Aussetzung der Prügelstrafe empfahl, da Badawis Wunden noch nicht hinreichend geheilt seien und er weiteren Stockhieben nicht standhalten könne. Der Blogger Raif Badawi war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Peitschenhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurden ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195 000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und "Beleidigung des Islams" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein.


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Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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Montag, 19. Januar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: DROHENDES VERFAHREN WEGEN TWITTERNACHRICHTEN

Der ehemalige kuwaitische Oppositionspolitiker Saleh al-Mulla wurde am 11. Januar gegen Kaution freigelassen. Ihm wird vorgeworfen, in Twitternachrichten den Emir von Kuwait und den ägyptischen Präsidenten beleidigt zu haben. Die nächste Anhörung ist für den 15. Februar angesetzt.
Saleh al-Mulla erschien am 11. Januar zu seiner ersten Anhörung vor dem Strafgericht in Kuwait-Stadt. Die Anklagen gegen ihn lauteten auf "Beleidigung des Emirs", "Infragestellen der Autorität des Emirs", "Vornahme einer feindseligen Handlung gegen einen Bruderstaat durch Beleidigung dessen Präsidenten, was zu einem Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden Ländern führen könnte" und "Missbrauch von sozialen Medien (Twitter)". Das Gericht ordnete seine Entlassung aus dem Zentralgefängnis von Kuwait gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 2.000 Kuwaitischen Dinar (knapp 6.000 Euro) an. Die nächste Anhörung soll am 15. Februar stattfinden.
Am 31. Dezember 2014 und 1. Januar 2015 kritisierte Saleh al-Mulla auf Twitter den Staatsbesuch des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi. Unter anderem forderte Saleh al-Mulla den Emir auf, keine weiteren kuwaitischen Steuergelder für die ägyptische Regierung aufzuwenden. Daraufhin musste er am 6. Januar bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden und wurde dort in Anwesenheit seiner Rechtsbeistände vernommen. Die Staatsanwaltschaft entschied, Saleh al-Mulla zu Vernehmungszwecken bis zum nächsten Tag festzuhalten und ordnete am 7. Januar zehn Tage Untersuchungshaft an. Am 8. Januar legten seine Rechtsbeistände Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Nach Ansicht von Amnesty International beinhalten die Twitternachrichten von Saleh al-Mulla nichts weiter als seine persönliche Meinung. Die Organisation betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.
(Text: ai)

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Ich weise hier regelmäßig auf Eilaktionen von Amnesty International hin. Diese sind 
„ein effektiver Weg, um akut bedrohten Menschen das Leben zu retten. Sie sind die denkbar schnellste Form der Intervention: Wenn Amnesty von willkürlichen Festnahmen, Morddrohungen, Verschwindenlassen, Folterungen oder bevorstehenden Hinrichtungen erfährt, startet die Organisation eine Urgent Action.
Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
Mehr Informationen hier.

Montag, 12. Januar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: REGISSEURIN ZU HAFTSTRAFE VERURTEILT

Die tunesische Filmregisseurin Ines Ben Othman ist wegen Beamtenbeleidigung zu zwei Monaten Haft verurteilt worden.

Am 7. Januar wurde Ines Ben Othman wegen "Beleidigung eines diensthabenden Beamten" gemäß Paragraf 125 des tunesischen Strafgesetzbuchs zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Angaben ihrer Rechtsbeistände zufolge durften sie ihre Mandantin zwar vor Gericht verteidigen, hatten aber den Eindruck, dass die Richter_innen kein Interesse daran hatten, ihnen tatsächlich zuzuhören. Sie haben angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Ines Ben Othman wollte am 19. Dezember 2014 auf der Polizeiwache von Ariana, einem Vorort der Hauptstadt Tunis, Anzeige gegen einen Polizisten erstatten. Ihren Angaben zufolge hat der stellvertretende Leiter der Polizeiwache in den vergangenen Monaten beleidigende Kommentare über sie auf Facebook hinterlassen. Auf der Polizeistation hatte Ines Ben Othman eine Auseinandersetzung mit dem stellvertretenden Leiter und wurde angeklagt und inhaftiert.

Amnesty International wendet sich gegen gesetzliche Bestimmungen, die Beleidigung oder Verleumdung als Straftat definieren und ist der Ansicht, dass solche Vergehen zivilrechtlich behandelt werden sollten. Die Organisation kritisiert seit einiger Zeit, dass die tunesischen Behörden sich auf derartige Gesetze berufen, um Regierungskritiker_innen, Journalist_innen, Blogger_innen und Künstler_innen strafrechtlich zu verfolgen. Die Organisation hat die tunesische Regierung bereits in der Vergangenheit aufgefordert, Gesetze zu überprüfen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Hierzu zählen auch gewisse Bestimmungen des Strafgesetzbuchs.

(Text: ai)

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Wie in meinem letzten Blogpost angekündigt, werde ich in Zukunft regelmäßig auf Eilaktionen von Amnesty International hinweisen. Diese sind 
„ein effektiver Weg, um akut bedrohten Menschen das Leben zu retten. Sie sind die denkbar schnellste Form der Intervention: Wenn Amnesty von willkürlichen Festnahmen, Morddrohungen, Verschwindenlassen, Folterungen oder bevorstehenden Hinrichtungen erfährt, startet die Organisation eine Urgent Action.
Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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