Die für den 6. und 13. Februar angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi wurden aus unbekannten Gründen ausgesetzt. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr, dass die gegen den inhaftierten Blogger verhängten Stockschläge in den kommenden Wochen vollstreckt werden. Der gewaltlose politische Gefangene ist zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden.
Aus nicht bekannten Gründen ist Raif Badawi am 6. und 13. Februar nicht wie erwartet öffentlich mit 50 Stockhieben bestraft worden. Er wurde auch diesmal vor den angesetzten Terminen zur Vollstreckung der Prügelstrafe weder aus seiner Zelle geholt noch von einem Gefängnisarzt untersucht.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde sein Fall am 3. Februar vom Obersten Gerichtshof an das Strafgericht in Dschidda zurückverwiesen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt und es ist unklar, ob die Vollstreckung der Prügelstrafe nun dauerhaft ausgesetzt oder verschoben wird.
Es wird erwartet, dass Raif Badawi bald vor dem Strafgericht erscheinen muss, wo ihm die Entscheidung des Gerichts vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Obersten Gerichtshofs mitgeteilt wird. Ein Datum für diese Anhörung ist jedoch noch nicht bekanntgegeben worden. Der Oberste Gerichtshof könnte den Schuldspruch und das Strafmaß bestätigt haben, er könnte aber auch eine Neuverhandlung angesetzt haben, entweder durch Aufhebung des Urteils oder die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen. Trotz der internationalen Protestwelle haben die saudischen Behörden bisher keine offizielle Stellungnahme zum Fall von Raif Badawi abgegeben.
Solange das Urteil nicht aufgehoben wird, ist Raif Badawi weiterhin in Gefahr, mit Stockhieben bestraft zu werden und zehn Jahre im Gefängnis zu bleiben.
Der Blogger war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurden ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195.000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und wegen "Beleidigung des Islam" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein. Inzwischen liegt er wieder beim Strafgericht.
(Text: ai)
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Ich weise hier regelmäßig auf Eilaktionen von Amnesty International hin. Diese sind
„ein effektiver Weg, um akut bedrohten Menschen das Leben zu retten. Sie sind die denkbar schnellste Form der Intervention: Wenn Amnesty von willkürlichen Festnahmen, Morddrohungen, Verschwindenlassen, Folterungen oder bevorstehenden Hinrichtungen erfährt, startet die Organisation eine Urgent Action.Mehr Informationen hier.
Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
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