Mittwoch, 15. Juli 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: STUDENTINNEN DROHT PRÜGELSTRAFE

Die Polizei für öffentliche Ordnung hat zehn christliche Studentinnen wegen "anstößiger Kleidung" angeklagt und sie während ihrer Inhaftierung beschimpft und beleidigt. Das "Verbrechen" wird mit der Prügelstrafe geahndet.

„Die Polizei für öffentliche Ordnung (Public Order Police, POP) hat am 25. Juni zwölf christliche Studentinnen festgenommen. Gegen zehn von ihnen wurde gemäß Artikel 152 des sudanesischen Strafgesetzbuchs von 1991 wegen "anstößiger Kleidung" Anklage erhoben, während die anderen beiden freigelassen wurden. Während der Festnahme erniedrigte und beschimpfte die POP die Studentinnen. Artikel 152 des Strafgesetzbuchs von 1991 verleiht der POP weitreichende Befugnisse zur Verhaftung von Personen wegen "anstößiger Kleidung". Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Betroffenen 40 Peitschenhiebe und/oder eine Geldstrafe. In der Praxis wird diese Bestimmung ausschließlich gegen Frauen angewandt.
Die POP hielt die zwölf Studentinnen um 22 Uhr vor einer Baptisten-Kirche in Khartoum Bahri an, wo sie einer kirchlichen Zeremonie beigewohnt hatten, und brachte sie zur Polizeistation in Khartoum Bahri.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge sind die Studentinnen zwischen 17 und 23 Jahren alt. Sie alle sind Christinnen und kommen ursprünglich aus den Nuba-Bergen, einem Kriegsgebiet im Bundesstaat Süd-Kordofan. Bei ihrer Festnahme trugen einige von ihnen Hosen und andere Röcke. Zwei der Studentinnen wurden etwa vier Stunden nach ihrer Festnahme freigelassen und die übrigen zehn kamen am Morgen des 27. Juni gegen 10 Uhr gegen Kaution frei. Die zehn Studentinnen wurden am 28. Juni einem Gericht vorgeführt, wo die Anklagen gegen sie bestätigt und ihre Gerichtstermine festgelegt wurden. Eine Studentin, die 19-jährige Fardos Al Toum, trug am 6. Juni im Gerichtssaal erneut Kleidung, die vom Richter als anstößig eingestuft wurde. Dieser verurteilte sie unter Missachtung geltender Verfahrensregeln umgehend zu einer Geldstrafe von 500 sudanischen Pfund (etwa 80 Euro) oder einer einmonatigen Haftstrafe. Die Geldstrafe wurde von Aktivist_innen und ihren Unterstützer_innen gezahlt. Im Zusammenhang mit der ursprünglichen Anklage wird Fardos Al Toum erneut vor Gericht erscheinen. Der Fall einer anderen Studentin, die sich am 7. Juli vor Gericht einfand, wurde an ein Jugendgericht verwiesen, da sie erst 17 Jahre alt ist. Die anderen neun Studentinnen werden laut ihrem Rechtsbeistand am 9., 13., 16. und 17. Juli vor Gericht erscheinen.“  (Text: ai)

HIER kann man mit zwei Klicks einen E-Mail-Appell versenden und weitere Informationen finden. 

2 Kommentare:

  1. Für mich eine immer wiederkehrende Frage: Warum haben Männer solche Angst vor klugen, selbstbestimmten Frauen - obwohl sie doch aus einer gekommen sind?
    Gruß von Sonja

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    1. So habe ich es noch gar nicht betrachtet. Meinst du, dass es damit zu tun hat? Also in oben geschildertem Fall? Und dass ganze Herrschaftssysteme auf einer solchen Angst fußen? Klar gibt es einen verstärkten Macht- und Kontrollwunsch bei ängstlichen, verunsicherten Menschen (nicht nur Männern). Aber es gibt auch echte religiöse und ideologische Verblendung gepaart mit der Unfähigkeit, das eigene Gehirn zu benutzen. Ob da therapeutische Ansätze helfen?

      LG Iris

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