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Montag, 26. Januar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: RAIF BADAWI

(Text: ai, vom 22.01.2015)
Die für den 23. Januar angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi werden wahrscheinlich erneut ausgesetzt, nachdem ein Ärzteteam bei dem Blogger gesundheitliche Beschwerden diagnostiziert hat. Der gewaltlose politische Gefangene hatte am 9. Januar 2015 auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Hiebe erhalten. Es besteht die Gefahr, dass die ausstehenden 950 Stockschläge im Laufe der kommenden Wochen vollstreckt werden.
Raif Badawi wurde am 21. Januar ins König-Fahd-Krankenhaus in Dschidda gebracht. Dort untersuchte ihn ein achtköpfiges Ärzteteam. Nach einer mehrstündigen Untersuchung kamen die Ärzte zu dem Schluss, dass Raif Badawi unter Bluthochdruck leidet, und empfahlen den Behörden deshalb, die Stockschläge auszusetzen. Amnesty International befürchtet dennoch, dass die ausstehenden Stockhiebe vollstreckt werden könnten, solange die Strafe nicht aufgehoben wird. Zudem ist die Empfehlung des Ärzteteams für die Behörden rechtlich nicht bindend.
In den vergangenen Wochen haben Aktivist_innen weltweit Protestaktionen vor saudi-arabischen Botschaften organisiert, die Prügelstrafe gegen Raif Badawi verurteilt und seine bedingungslose Freilassung gefordert. Zuletzt wurde auch von offizieller Seite Kritik an der Bestrafung laut, darunter von der US-amerikanischen und der kanadischen Regierung. Die Ehefrau und die drei Kinder von Raif Badawi leben derzeit in Kanada. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte bezeichnete die Prügelstrafe als "grausame und unmenschliche Bestrafung, die nach dem Völkerrecht und insbesondere nach dem Übereinkommen gegen Folter verboten ist, welches von Saudi-Arabien ratifiziert wurde."
Raif Badawi hatte am 9. Januar 2015 auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Stockschläge erhalten. Am darauffolgenden Freitag hätten weitere 50 Hiebe der insgesamt 1000 gegen ihn verhängten Stockschläge vollstreckt werden sollen. Er wurde jedoch zuvor von einem Arzt untersucht, der die Aussetzung der Prügelstrafe empfahl, da Badawis Wunden noch nicht hinreichend geheilt seien und er weiteren Stockhieben nicht standhalten könne. Der Blogger Raif Badawi war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Peitschenhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurden ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195 000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und "Beleidigung des Islams" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein.


HIER kann man mit einem Klick eine vorformulierte e-mail verschicken und weitere Informationen finden.


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Ich weise hier regelmäßig auf Eilaktionen von Amnesty International hin. Diese sind 
„ein effektiver Weg, um akut bedrohten Menschen das Leben zu retten. Sie sind die denkbar schnellste Form der Intervention: Wenn Amnesty von willkürlichen Festnahmen, Morddrohungen, Verschwindenlassen, Folterungen oder bevorstehenden Hinrichtungen erfährt, startet die Organisation eine Urgent Action.
Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
Mehr Informationen hier.

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