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Montag, 12. Januar 2015

AMNESTY INTERNATIONAL: URGENT ACTION: REGISSEURIN ZU HAFTSTRAFE VERURTEILT

Die tunesische Filmregisseurin Ines Ben Othman ist wegen Beamtenbeleidigung zu zwei Monaten Haft verurteilt worden.

Am 7. Januar wurde Ines Ben Othman wegen "Beleidigung eines diensthabenden Beamten" gemäß Paragraf 125 des tunesischen Strafgesetzbuchs zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Angaben ihrer Rechtsbeistände zufolge durften sie ihre Mandantin zwar vor Gericht verteidigen, hatten aber den Eindruck, dass die Richter_innen kein Interesse daran hatten, ihnen tatsächlich zuzuhören. Sie haben angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Ines Ben Othman wollte am 19. Dezember 2014 auf der Polizeiwache von Ariana, einem Vorort der Hauptstadt Tunis, Anzeige gegen einen Polizisten erstatten. Ihren Angaben zufolge hat der stellvertretende Leiter der Polizeiwache in den vergangenen Monaten beleidigende Kommentare über sie auf Facebook hinterlassen. Auf der Polizeistation hatte Ines Ben Othman eine Auseinandersetzung mit dem stellvertretenden Leiter und wurde angeklagt und inhaftiert.

Amnesty International wendet sich gegen gesetzliche Bestimmungen, die Beleidigung oder Verleumdung als Straftat definieren und ist der Ansicht, dass solche Vergehen zivilrechtlich behandelt werden sollten. Die Organisation kritisiert seit einiger Zeit, dass die tunesischen Behörden sich auf derartige Gesetze berufen, um Regierungskritiker_innen, Journalist_innen, Blogger_innen und Künstler_innen strafrechtlich zu verfolgen. Die Organisation hat die tunesische Regierung bereits in der Vergangenheit aufgefordert, Gesetze zu überprüfen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Hierzu zählen auch gewisse Bestimmungen des Strafgesetzbuchs.

(Text: ai)

HIER kann man mit einem Klick eine vorformulierte e-mail verschicken und weitere Informationen finden.

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Wie in meinem letzten Blogpost angekündigt, werde ich in Zukunft regelmäßig auf Eilaktionen von Amnesty International hinweisen. Diese sind 
„ein effektiver Weg, um akut bedrohten Menschen das Leben zu retten. Sie sind die denkbar schnellste Form der Intervention: Wenn Amnesty von willkürlichen Festnahmen, Morddrohungen, Verschwindenlassen, Folterungen oder bevorstehenden Hinrichtungen erfährt, startet die Organisation eine Urgent Action.
Binnen weniger Stunden tritt ein Netzwerk von fast 80.000 Menschen in 85 Ländern (in Deutschland 10.000) in Aktion: Diese Aktivisten und Aktivistinnen appellieren per Fax, E-Mail oder Luftpostbrief an die Behörden der Staaten, in denen Menschenrechte verletzt werden. Bei den Adressaten gehen Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Es ist dieser rasche und massive Protest, der immer wieder Menschenleben schützt.
Unzählige Personen - von China bis Chile, von Syrien bis Simbabwe - konnten seit der ersten Urgent Action im Jahr 1973 gerettet werden. Allein im Jahr 2007 hat Amnesty International 350 neue Eilaktionen gestartet - etwa 35 Prozent davon zogen positive Meldungen nach sich: Freilassungen, Hafterleichterungen, die Aufhebung von Todesurteilen oder auch Anklagen gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen." (ai)
Mehr Informationen hier.

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